Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte und Geschäftsbeziehungen zwischen Amatus Kusic und dem jeweiligen Kunden, sofern nicht in Textform etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde.

Das Angebot von Amatus Kusic richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Der Kunde bestätigt mit Annahme des Angebots, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt.

Die vorliegenden AGB gelten auch dann, wenn Amatus Kusic bei Folgegeschäften den Kunden nicht nochmals auf diese hinweist. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere in AGB des Kunden, gelten nur im Falle der Bestätigung in Textform durch Amatus Kusic.

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform Widerspruch erhebt; auf diese Folge wird Amatus Kusic in der Mitteilung gesondert hinweisen.


2. Vertragsgegenstand

Gegenstand der AGB sind die folgenden Leistungen, die von Amatus Kusic angeboten werden:


Fotograf:

Bei Auftragsproduktionen erstellt der Fotograf für den Auftraggeber Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des Fotografen und Annahme durch den Auftraggeber zustande.

Von den erstellten Aufnahmen wählt der Fotograf die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus und überlässt sie dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Weitere Zusatzleistungen des Fotografen wie Bildbearbeitung, Speicherung, Bildergalerie oder Druck werden individuell vereinbart.

Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

Der Fotograf räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den ausgewählten Aufnahmen einschließlich des Bearbeitungsrechts ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Hiervon ausgenommen bleibt das Recht des Fotografen, die Aufnahmen zum Zwecke der Eigenwerbung (z. B. Portfolio, eigene Website, Social-Media-Kanäle, Wettbewerbe) zu nutzen, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform ausgeschlossen wurde.

Der Fotograf hat das Recht auf Namensnennung als Urheber (§ 13 UrhG), sofern diese nicht ausdrücklich abbedungen wurde. Erfolgt eine Veröffentlichung der Aufnahmen auf Instagram, ist der Fotograf wie folgt zu nennen:

photography: @amatuskusic


Digital Operator: 

Datenhandling am Set und Überwachung der digitalen Prozesse während des Fotoshootings.


Beleuchter: 

Eigenständiger Aufbau von Studioblitzen und Leuchten sowie Erarbeitung von Lichtkonzepten in Absprache mit dem Fotografen / der Fotografin; soweit im Angebot von Amatus Kusic nicht weitere / andere Leistungen benannt sind.


Der konkrete Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag, stets unter Einbeziehung dieser AGB, soweit nicht anders vereinbart. Amatus Kusic schuldet jeweils nur die konkret im Auftrag genannten Leistungen.


3. Zustandekommen des Vertrags

Aufgrund der Bestellung oder Anfrage des Kunden erstellt Amatus Kusic dem Kunden unverzüglich ein konkretes Angebot über dessen gewünschte Leistungen. Erst wenn der Kunde dieses Angebot in Textform (z. B. E-Mail, Fax, Brief, Messenger) annimmt, kommt ein Vertrag zustande. Das konkrete Angebot gilt 7 Tage ab Zugang beim Kunden. Nimmt der Kunde das Angebot nicht bis zum Ablauf der Frist an oder nimmt er an dem von Amatus Kusic übermittelten Angebot Änderungen vor, stellt die später abgegebene Zustimmung bzw. die Übermittlung des geänderten Angebots des Kunden wiederum ein neues Angebot an Amatus Kusic dar, einen Vertrag zu diesen konkreten Konditionen abzuschließen. In diesem Fall kommt ein Vertrag nur zustande, wenn Amatus Kusic dieses Angebot in Textform annimmt.

Verlängerungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrags auf Wunsch des Kunden sind möglich, soweit Amatus Kusic die gewünschten Anforderungen erfüllen kann. Über die hieraus entstehenden zusätzlichen Kosten wird Amatus Kusic dem Kunden ein gesondertes Angebot unterbreiten, dem der Kunde in Textform zustimmen muss. Die Vereinbarungen über Ergänzungen und Verlängerungen stellen jeweils einen eigenständigen Vertrag dar.


4. Absage der Fotoproduktion nach Vertragsschluss (Stornierung)

Teilt der Kunde nach Vertragsschluss gegenüber Amatus Kusic mit, dass er die vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch nehmen wird – etwa weil die zugrunde liegende Fotoproduktion nicht stattfindet oder aufgrund anderer Umstände, die nicht im Einflussbereich von Amatus Kusic liegen –, so wird Amatus Kusic von seinen vertraglichen Leistungspflichten frei.

In diesem Fall ist Amatus Kusic berechtigt, eine pauschale Stornogebühr zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Kunde die beauftragte Leistung während der vereinbarten Auftragszeit nicht in Anspruch nimmt oder die Arbeit auf einen Tag/Zeitraum verschieben möchte, an/in dem die Leistungserbringung für Amatus Kusic nicht möglich ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Absage nicht zu vertreten hat, weil sie auf Umständen beruht, die Amatus Kusic zu vertreten hat.

Es gelten folgende Stornogebühren, jeweils bezogen auf den Beginn des reservierten Zeitfensters:

  • Stornierung früher als 7 Tage vor Beginn: keine Stornogebühr

  • Stornierung ab 7 Tage bis mehr als 3 Tage (72 Stunden) vor Beginn: 30 % der Auftragssumme

  • Stornierung ab 3 Tagen (72 Stunden) bis mehr als 24 Stunden vor Beginn: 60 % der Auftragssumme

  • Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Beginn oder Nichtinanspruchnahme der Leistung: 100 % der Auftragssumme

Diese Gebühren werden nur erhoben, wenn das Verlegen des Auftrags auf einen anderen, für beide Seiten möglichen Zeitraum nicht gelingt. Amatus Kusic wird sich bemühen, dem Kunden einen anderen Zeitraum anzubieten, was aus zeitlichen Gründen jedoch nicht immer möglich ist.

Ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Verwendung des freigewordenen Zeitfensters werden auf die Stornogebühr angerechnet. Dem Kunden ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden in Höhe der jeweils geltenden Stornogebühr überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Stornogebühr ist.


5. Kosten, Vergütung und Zahlung

Die Kosten der Nutzung/Inanspruchnahme verstehen sich als Tagespauschale, worunter eine Leistungserbringung von Amatus Kusic von 9 Zeitstunden inkl. 1 Zeitstunde Pause verstanden wird. Die Höhe der Tagespauschale ergibt sich aus dem konkreten Angebot.

Im Falle der Vermietung von Equipment ohne eigene Leistungserbringung durch Amatus Kusic gilt: Maßgeblich ist der Kalendertag der Anmietung (bis 24:00 Uhr); auch bei nur anteiliger Anmietung an diesem Tag fällt die volle Tagespauschale an. Bei mehrtägiger Anmietung wird jeder angefangene Zeitraum von 24 Stunden als weitere Tagespauschale berechnet.

Erfordert das Projekt des Kunden über die Tagespauschale hinausgehende Arbeitszeiten, so sind die geleisteten Mehrarbeitszeiten gesondert wie folgt zu vergüten:

  • 10. Zeitstunde: 15 % der Tagespauschale

  • 11. und 12. Zeitstunde: je Stunde 25 % der Tagespauschale

  • 13.  und 14. Zeitstunde: je Stunde 50 % der Tagespauschale

  • ab der 15. Zeitstunde: je Stunde 100 % der Tagespauschale


Angefangene Mehrarbeitsstunden werden anteilig je angefangener halber Stunde berechnet.

Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach Leistungserbringung und Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.


6. Haftung, Haftungsausschluss, Haftungsbegrenzung

Amatus Kusic haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen –, bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz).

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von Amatus Kusic auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet Amatus Kusic – außer in den Fällen des Absatzes 1 – nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.

Der Kunde hat während der Fotoproduktion stets im eigenen Interesse für eine häufige und wirksame Datensicherung zu sorgen und diese regelmäßig zu kontrollieren. Die Kontrollpflicht des Kunden, ob die Fotoaufnahmen wirksam gesichert sind, gilt auch im Falle des Einsatzes eines Digital Operators.


7. Schlussbestimmungen

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von Amatus Kusic.

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise als unwirksam erweisen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.


Düsseldorf, 01.01.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte und Geschäftsbeziehungen zwischen Amatus Kusic und dem jeweiligen Kunden, sofern nicht in Textform etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde.

Das Angebot von Amatus Kusic richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Der Kunde bestätigt mit Annahme des Angebots, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt.

Die vorliegenden AGB gelten auch dann, wenn Amatus Kusic bei Folgegeschäften den Kunden nicht nochmals auf diese hinweist. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere in AGB des Kunden, gelten nur im Falle der Bestätigung in Textform durch Amatus Kusic.

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform Widerspruch erhebt; auf diese Folge wird Amatus Kusic in der Mitteilung gesondert hinweisen.


2. Vertragsgegenstand

Gegenstand der AGB sind die folgenden Leistungen, die von Amatus Kusic angeboten werden:


Fotograf:

Bei Auftragsproduktionen erstellt der Fotograf für den Auftraggeber Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des Fotografen und Annahme durch den Auftraggeber zustande.

Von den erstellten Aufnahmen wählt der Fotograf die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus und überlässt sie dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Weitere Zusatzleistungen des Fotografen wie Bildbearbeitung, Speicherung, Bildergalerie oder Druck werden individuell vereinbart.

Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

Der Fotograf räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den ausgewählten Aufnahmen einschließlich des Bearbeitungsrechts ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Hiervon ausgenommen bleibt das Recht des Fotografen, die Aufnahmen zum Zwecke der Eigenwerbung (z. B. Portfolio, eigene Website, Social-Media-Kanäle, Wettbewerbe) zu nutzen, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform ausgeschlossen wurde.

Der Fotograf hat das Recht auf Namensnennung als Urheber (§ 13 UrhG), sofern diese nicht ausdrücklich abbedungen wurde. Erfolgt eine Veröffentlichung der Aufnahmen auf Instagram, ist der Fotograf wie folgt zu nennen:

photography: @amatuskusic


Digital Operator: 

Datenhandling am Set und Überwachung der digitalen Prozesse während des Fotoshootings.


Beleuchter: 

Eigenständiger Aufbau von Studioblitzen und Leuchten sowie Erarbeitung von Lichtkonzepten in Absprache mit dem Fotografen / der Fotografin; soweit im Angebot von Amatus Kusic nicht weitere / andere Leistungen benannt sind.


Der konkrete Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag, stets unter Einbeziehung dieser AGB, soweit nicht anders vereinbart. Amatus Kusic schuldet jeweils nur die konkret im Auftrag genannten Leistungen.


3. Zustandekommen des Vertrags

Aufgrund der Bestellung oder Anfrage des Kunden erstellt Amatus Kusic dem Kunden unverzüglich ein konkretes Angebot über dessen gewünschte Leistungen. Erst wenn der Kunde dieses Angebot in Textform (z. B. E-Mail, Fax, Brief, Messenger) annimmt, kommt ein Vertrag zustande. Das konkrete Angebot gilt 7 Tage ab Zugang beim Kunden. Nimmt der Kunde das Angebot nicht bis zum Ablauf der Frist an oder nimmt er an dem von Amatus Kusic übermittelten Angebot Änderungen vor, stellt die später abgegebene Zustimmung bzw. die Übermittlung des geänderten Angebots des Kunden wiederum ein neues Angebot an Amatus Kusic dar, einen Vertrag zu diesen konkreten Konditionen abzuschließen. In diesem Fall kommt ein Vertrag nur zustande, wenn Amatus Kusic dieses Angebot in Textform annimmt.

Verlängerungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrags auf Wunsch des Kunden sind möglich, soweit Amatus Kusic die gewünschten Anforderungen erfüllen kann. Über die hieraus entstehenden zusätzlichen Kosten wird Amatus Kusic dem Kunden ein gesondertes Angebot unterbreiten, dem der Kunde in Textform zustimmen muss. Die Vereinbarungen über Ergänzungen und Verlängerungen stellen jeweils einen eigenständigen Vertrag dar.


4. Absage der Fotoproduktion nach Vertragsschluss (Stornierung)

Teilt der Kunde nach Vertragsschluss gegenüber Amatus Kusic mit, dass er die vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch nehmen wird – etwa weil die zugrunde liegende Fotoproduktion nicht stattfindet oder aufgrund anderer Umstände, die nicht im Einflussbereich von Amatus Kusic liegen –, so wird Amatus Kusic von seinen vertraglichen Leistungspflichten frei.

In diesem Fall ist Amatus Kusic berechtigt, eine pauschale Stornogebühr zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Kunde die beauftragte Leistung während der vereinbarten Auftragszeit nicht in Anspruch nimmt oder die Arbeit auf einen Tag/Zeitraum verschieben möchte, an/in dem die Leistungserbringung für Amatus Kusic nicht möglich ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Absage nicht zu vertreten hat, weil sie auf Umständen beruht, die Amatus Kusic zu vertreten hat.

Es gelten folgende Stornogebühren, jeweils bezogen auf den Beginn des reservierten Zeitfensters:

  • Stornierung früher als 7 Tage vor Beginn: keine Stornogebühr

  • Stornierung ab 7 Tage bis mehr als 3 Tage (72 Stunden) vor Beginn: 30 % der Auftragssumme

  • Stornierung ab 3 Tagen (72 Stunden) bis mehr als 24 Stunden vor Beginn: 60 % der Auftragssumme

  • Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Beginn oder Nichtinanspruchnahme der Leistung: 100 % der Auftragssumme

Diese Gebühren werden nur erhoben, wenn das Verlegen des Auftrags auf einen anderen, für beide Seiten möglichen Zeitraum nicht gelingt. Amatus Kusic wird sich bemühen, dem Kunden einen anderen Zeitraum anzubieten, was aus zeitlichen Gründen jedoch nicht immer möglich ist.

Ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Verwendung des freigewordenen Zeitfensters werden auf die Stornogebühr angerechnet. Dem Kunden ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden in Höhe der jeweils geltenden Stornogebühr überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Stornogebühr ist.


5. Kosten, Vergütung und Zahlung

Die Kosten der Nutzung/Inanspruchnahme verstehen sich als Tagespauschale, worunter eine Leistungserbringung von Amatus Kusic von 9 Zeitstunden inkl. 1 Zeitstunde Pause verstanden wird. Die Höhe der Tagespauschale ergibt sich aus dem konkreten Angebot.

Im Falle der Vermietung von Equipment ohne eigene Leistungserbringung durch Amatus Kusic gilt: Maßgeblich ist der Kalendertag der Anmietung (bis 24:00 Uhr); auch bei nur anteiliger Anmietung an diesem Tag fällt die volle Tagespauschale an. Bei mehrtägiger Anmietung wird jeder angefangene Zeitraum von 24 Stunden als weitere Tagespauschale berechnet.

Erfordert das Projekt des Kunden über die Tagespauschale hinausgehende Arbeitszeiten, so sind die geleisteten Mehrarbeitszeiten gesondert wie folgt zu vergüten:

  • 10. Zeitstunde: 15 % der Tagespauschale

  • 11. und 12. Zeitstunde: je Stunde 25 % der Tagespauschale

  • 13.  und 14. Zeitstunde: je Stunde 50 % der Tagespauschale

  • ab der 15. Zeitstunde: je Stunde 100 % der Tagespauschale


Angefangene Mehrarbeitsstunden werden anteilig je angefangener halber Stunde berechnet.

Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach Leistungserbringung und Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.


6. Haftung, Haftungsausschluss, Haftungsbegrenzung

Amatus Kusic haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen –, bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz).

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von Amatus Kusic auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet Amatus Kusic – außer in den Fällen des Absatzes 1 – nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.

Der Kunde hat während der Fotoproduktion stets im eigenen Interesse für eine häufige und wirksame Datensicherung zu sorgen und diese regelmäßig zu kontrollieren. Die Kontrollpflicht des Kunden, ob die Fotoaufnahmen wirksam gesichert sind, gilt auch im Falle des Einsatzes eines Digital Operators.


7. Schlussbestimmungen

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von Amatus Kusic.

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise als unwirksam erweisen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.


Düsseldorf, 01.01.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte und Geschäftsbeziehungen zwischen Amatus Kusic und dem jeweiligen Kunden, sofern nicht in Textform etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde.

Das Angebot von Amatus Kusic richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Der Kunde bestätigt mit Annahme des Angebots, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt.

Die vorliegenden AGB gelten auch dann, wenn Amatus Kusic bei Folgegeschäften den Kunden nicht nochmals auf diese hinweist. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere in AGB des Kunden, gelten nur im Falle der Bestätigung in Textform durch Amatus Kusic.

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform Widerspruch erhebt; auf diese Folge wird Amatus Kusic in der Mitteilung gesondert hinweisen.


2. Vertragsgegenstand

Gegenstand der AGB sind die folgenden Leistungen, die von Amatus Kusic angeboten werden:


Fotograf:

Bei Auftragsproduktionen erstellt der Fotograf für den Auftraggeber Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des Fotografen und Annahme durch den Auftraggeber zustande.

Von den erstellten Aufnahmen wählt der Fotograf die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus und überlässt sie dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Weitere Zusatzleistungen des Fotografen wie Bildbearbeitung, Speicherung, Bildergalerie oder Druck werden individuell vereinbart.

Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

Der Fotograf räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den ausgewählten Aufnahmen einschließlich des Bearbeitungsrechts ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Hiervon ausgenommen bleibt das Recht des Fotografen, die Aufnahmen zum Zwecke der Eigenwerbung (z. B. Portfolio, eigene Website, Social-Media-Kanäle, Wettbewerbe) zu nutzen, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform ausgeschlossen wurde.

Der Fotograf hat das Recht auf Namensnennung als Urheber (§ 13 UrhG), sofern diese nicht ausdrücklich abbedungen wurde. Erfolgt eine Veröffentlichung der Aufnahmen auf Instagram, ist der Fotograf wie folgt zu nennen:

photography: @amatuskusic


Digital Operator: 

Datenhandling am Set und Überwachung der digitalen Prozesse während des Fotoshootings.


Beleuchter: 

Eigenständiger Aufbau von Studioblitzen und Leuchten sowie Erarbeitung von Lichtkonzepten in Absprache mit dem Fotografen / der Fotografin; soweit im Angebot von Amatus Kusic nicht weitere / andere Leistungen benannt sind.


Der konkrete Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag, stets unter Einbeziehung dieser AGB, soweit nicht anders vereinbart. Amatus Kusic schuldet jeweils nur die konkret im Auftrag genannten Leistungen.


3. Zustandekommen des Vertrags

Aufgrund der Bestellung oder Anfrage des Kunden erstellt Amatus Kusic dem Kunden unverzüglich ein konkretes Angebot über dessen gewünschte Leistungen. Erst wenn der Kunde dieses Angebot in Textform (z. B. E-Mail, Fax, Brief, Messenger) annimmt, kommt ein Vertrag zustande. Das konkrete Angebot gilt 7 Tage ab Zugang beim Kunden. Nimmt der Kunde das Angebot nicht bis zum Ablauf der Frist an oder nimmt er an dem von Amatus Kusic übermittelten Angebot Änderungen vor, stellt die später abgegebene Zustimmung bzw. die Übermittlung des geänderten Angebots des Kunden wiederum ein neues Angebot an Amatus Kusic dar, einen Vertrag zu diesen konkreten Konditionen abzuschließen. In diesem Fall kommt ein Vertrag nur zustande, wenn Amatus Kusic dieses Angebot in Textform annimmt.

Verlängerungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrags auf Wunsch des Kunden sind möglich, soweit Amatus Kusic die gewünschten Anforderungen erfüllen kann. Über die hieraus entstehenden zusätzlichen Kosten wird Amatus Kusic dem Kunden ein gesondertes Angebot unterbreiten, dem der Kunde in Textform zustimmen muss. Die Vereinbarungen über Ergänzungen und Verlängerungen stellen jeweils einen eigenständigen Vertrag dar.


4. Absage der Fotoproduktion nach Vertragsschluss (Stornierung)

Teilt der Kunde nach Vertragsschluss gegenüber Amatus Kusic mit, dass er die vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch nehmen wird – etwa weil die zugrunde liegende Fotoproduktion nicht stattfindet oder aufgrund anderer Umstände, die nicht im Einflussbereich von Amatus Kusic liegen –, so wird Amatus Kusic von seinen vertraglichen Leistungspflichten frei.

In diesem Fall ist Amatus Kusic berechtigt, eine pauschale Stornogebühr zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Kunde die beauftragte Leistung während der vereinbarten Auftragszeit nicht in Anspruch nimmt oder die Arbeit auf einen Tag/Zeitraum verschieben möchte, an/in dem die Leistungserbringung für Amatus Kusic nicht möglich ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Absage nicht zu vertreten hat, weil sie auf Umständen beruht, die Amatus Kusic zu vertreten hat.

Es gelten folgende Stornogebühren, jeweils bezogen auf den Beginn des reservierten Zeitfensters:

  • Stornierung früher als 7 Tage vor Beginn: keine Stornogebühr

  • Stornierung ab 7 Tage bis mehr als 3 Tage (72 Stunden) vor Beginn: 30 % der Auftragssumme

  • Stornierung ab 3 Tagen (72 Stunden) bis mehr als 24 Stunden vor Beginn: 60 % der Auftragssumme

  • Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Beginn oder Nichtinanspruchnahme der Leistung: 100 % der Auftragssumme

Diese Gebühren werden nur erhoben, wenn das Verlegen des Auftrags auf einen anderen, für beide Seiten möglichen Zeitraum nicht gelingt. Amatus Kusic wird sich bemühen, dem Kunden einen anderen Zeitraum anzubieten, was aus zeitlichen Gründen jedoch nicht immer möglich ist.

Ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Verwendung des freigewordenen Zeitfensters werden auf die Stornogebühr angerechnet. Dem Kunden ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden in Höhe der jeweils geltenden Stornogebühr überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Stornogebühr ist.


5. Kosten, Vergütung und Zahlung

Die Kosten der Nutzung/Inanspruchnahme verstehen sich als Tagespauschale, worunter eine Leistungserbringung von Amatus Kusic von 9 Zeitstunden inkl. 1 Zeitstunde Pause verstanden wird. Die Höhe der Tagespauschale ergibt sich aus dem konkreten Angebot.

Im Falle der Vermietung von Equipment ohne eigene Leistungserbringung durch Amatus Kusic gilt: Maßgeblich ist der Kalendertag der Anmietung (bis 24:00 Uhr); auch bei nur anteiliger Anmietung an diesem Tag fällt die volle Tagespauschale an. Bei mehrtägiger Anmietung wird jeder angefangene Zeitraum von 24 Stunden als weitere Tagespauschale berechnet.

Erfordert das Projekt des Kunden über die Tagespauschale hinausgehende Arbeitszeiten, so sind die geleisteten Mehrarbeitszeiten gesondert wie folgt zu vergüten:

  • 10. Zeitstunde: 15 % der Tagespauschale

  • 11. und 12. Zeitstunde: je Stunde 25 % der Tagespauschale

  • 13.  und 14. Zeitstunde: je Stunde 50 % der Tagespauschale

  • ab der 15. Zeitstunde: je Stunde 100 % der Tagespauschale


Angefangene Mehrarbeitsstunden werden anteilig je angefangener halber Stunde berechnet.

Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach Leistungserbringung und Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.


6. Haftung, Haftungsausschluss, Haftungsbegrenzung

Amatus Kusic haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen –, bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz).

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von Amatus Kusic auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet Amatus Kusic – außer in den Fällen des Absatzes 1 – nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.

Der Kunde hat während der Fotoproduktion stets im eigenen Interesse für eine häufige und wirksame Datensicherung zu sorgen und diese regelmäßig zu kontrollieren. Die Kontrollpflicht des Kunden, ob die Fotoaufnahmen wirksam gesichert sind, gilt auch im Falle des Einsatzes eines Digital Operators.


7. Schlussbestimmungen

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von Amatus Kusic.

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise als unwirksam erweisen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.


Düsseldorf, 01.01.2026

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